Preloved Kleider
Brautkleid verkaufen
Deine Vorteile
Dein Kleid verdient eine neue Geschichte: Wenn du es über Weißraum verkaufst, übernehme ich die gesamte Vermarktung: Du trägst kein Risiko. Du erhältst deinen Anteil am Verkaufserlös, und dein Brautkleid findet eine Braut, für die es das Richtige ist.
Voraussetzungen und Verkaufsbedingungen
Damit dein Kleid Teil des Sortiments werden kann, bitte ich dich, folgendes zu beachten:
- Das Kleid ist nicht älter als 3 Jahre.
- Es wurde nach der Hochzeit professionell gereinigt und ist frei von Beschädigungen.
- Der ursprüngliche Kaufpreis lag bei mindestens 1.000 €.
- Deine Körpergröße zur Hochzeit betrug mindestens 170 cm mit Absätzen. (Kleider unter 170 cm sind meist zu stark gekürzt, um sie weiterzuverkaufen)
Zur Preisfindung: Getragene Brautkleider in neuwertigen Zustand lassen sich in der Regel für 50–60 % des Originalpreises verkaufen. Ich behalte eine Provision von 40 %, mindestens jedoch 300 € ein. Dein Anteil wird innerhalb von 14 Tagen auf dein Konto überwiesen. Kann ich dein Kleid innerhalb von 9 Monaten nicht vermitteln, erhältst du es unversehrt zurück.
Solltest du noch den passenden Schleier oder Haarreif verkaufen wollen, nehme ich diesen gerne für einen kompletten Look auf. Weitere Accessoires wie Schmuck & Schuhe sind vom Second-Hand-Bereich ausgeschlossen. Ich nehme nur Kleider auf, die zum Charakter von Weißraum passen. Qualität und Auswahl stehen dabei im Vordergrund.
So funktioniert es
Schritt 1 – Formular ausfüllen
Füll das Kommissionsformular aus und lade aussagekräftige Fotos deines Brautkleides hoch – idealerweise auch ein Tragebild.
Schritt 2 – Wir prüfen dein Kleid
Ich schaue, ob dein Kleid in das Sortiment passt, und melde mich zeitnah mit einem unverbindlichen Angebot.
Schritt 3 – Kommissionsvertrag
Wenn du einverstanden bist, schließen wir einen Kommissionsvertrag ab. Dann vereinbaren wir einen Übergabetermin in Ahrweiler.
Schritt 4 – Wir verkaufen dein Kleid
Dein Brautkleid wird Teil des kuratierten Second-Hand-Sortiments und findet seine nächste Trägerin.
Schritt 5 – Auszahlung
Du erhältst deinen vereinbarten Anteil innerhalb von 14 Tagen nach erfolgreichem Verkauf.
Schritt 6 – Kein Verkauf? Kein Problem.
Kann dein Kleid innerhalb von 9 Monaten nicht vermittelt werden, geht es unversehrt an dich zurück.
Kommissionsformular
